Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen erfolgen ausschließlich auf dieser Geschäftsbedingungen. Alle Nebenabreden und Geschäftsänderungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bedingungen des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklicher schriftlichen Anerkennung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, etc. sind unter Umständen nur annähernd maßgebend. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen bleiben Vorbehalten. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
3. Preise
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Fracht, Verpackung, Montage usw. sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für im Vertrag nicht enthaltene Leistungen werden die entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Aufträge die nicht zu festen Preisen vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung geltenden Listenpreisen berechnet.
4. Lieferbedingungen
Fest vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen beginnen mit dem Tage der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung und sind eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z.B. betriebliche Störungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen) um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Teillieferungen sind zulässig.
5. Versand und Gefahrenübergang
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Der Versand geschieht – wenn nicht anders Vereinbart – auf Rechnung des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
6. Zahlung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatums unter Abzug von 2 % Skonto, nach 30 Tagen ohne Abzug fällig. Zahlungen für Servicerechnungen haben sofort ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Käufer mit mehr als einer Rate in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur aus demselben Vertragsverhältnis und nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
7. Gewährleistung
Alle Angaben unter Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfordern nach besten Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die gelieferte Ware auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so werden wir nach eigener Wahl unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers die Ware nachbessern oder Ersatz liefern. Die Feststellung solcher Mängel muß uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Sind Fremdfabrikate Gegenstand unserer Lieferpflicht, so sind Gewährleistungsansprüche insoweit zunächst gegen den Hersteller bzw. Lieferanten der Fremdprodukte zu richten.
Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware, oder wenn die Ware vom Käufer oder von Dritten bearbeitet oder verändert wurde. Die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens sechs Monate nach Lieferung bzw. Annahme, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die gilt insbesondere für Folgeschäden.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum bei Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Käufer, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entsteht, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an uns. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden waren und Förderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der Sicherheit unser Forderungen mehr als 20 %, so werden wir auf verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9. Ersatzansprüche
Zahlungsverzug und Umstände in der Person des Käufers, die die Sicherheit unserer Forderungen gefährdet erscheinen lassen, berechtigen uns, unbeschadet unserer gesetzlichen Rücktrittsrechte, unser Rechter aus dem Vereinbarten Eigentumsvorbehalt (insbesondere das Herausgaberecht) geltend zu machen oder aber Schadensersatz wegen der Person des Käufers liegen, unser Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, sind wir berechtigt, vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.
10. Rechtsgültigkeit
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Teile dieser Geschäftsbedingungen sind so auszulegen, daß der wirtschaftlich erstrebte Erfolg gewährleistet bleibt.
11. Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozeßordnung vor, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien – auch für Wechsel- und Scheckklagen – der Sitz des Verkäufers.




